Pfungstadt,

Änderungen im THW Gesetz

Zum 1. Mai 2020 trat das neue THW Gesetz (THWG) in Kraft

Das THW-Gesetz (THWG) bildet die rechtlichen Grundlagen für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Im Einzelnen werden der gesetzliche Auftrag des THWs, das Rechtsverhältnis der ehrenamtlichen Helfer-/innen und die Kosten für Einsätze geregelt.

In den vergangenen Monaten wurde hier durch Bundestag und Bundesrat Änderungen erarbeitet, um das THW und dessen Helfer-/innen zu stärken.

So wurde z.B. die Definition „was gilt als Einsatz“ neu geregelt, um hier den ehrenamtlichen Helfer-/innen mehr Handlungssicherheit zu geben, ebenso gibt es neue Richtlinien zur Abrechnung von Einsätzen.

Das Gesetz sieht z.B. den vollständigen Verzicht auf die Erstattung von Einsatzkosten für Leistungen im Rahmen der Amtshilfe (für Polizei, Feuerwehr, Städte/Kommunen/Gemeinden etc.) vor, sofern kein Verursacher ermittelt werden kann.

Diese Änderungen sollen die Zusammenarbeit mit den für die örtliche Gefahrenabwehr zuständigen Stellen erleichtern bzw. stärken. Fortan müssen sich die zuständigen Stellen der örtliche Gefahrenabwehr also keine Gedanken mehr machen wer die Kosten des THW-Einsatzes bezahlt.


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