Pfungstadt,

Baufachberater im OV Pfungstadt

Seit letzer Woche verfügt das THW Pfungstadt mit seinem Helfer Richard Jundt über den ersten Baufachberater im Ortsverband. Er besuchte erfolgreich seinen Grundlehrgang an der Bundesschule in Hoya. Weitere Fortbildungsmaßnahmen/ Lehrgänge werden noch folgen.

Baufachberater beraten die Einsatzkräfte und Einsatzleitungen in allen bautechnischen Fragen. 

Bei allen Einsätzen mit geschädigten Gebäuden, Brücken, Hangrutschen und Gräben, wie sie z.B. nach Erdbeben, Explosionen, Hochwasser und Beschädigung durch Fahrzeuge vorkommen können, unterstützen sie den Einsatzleiter bei seinen Entscheidungen durch die statische Einschätzung, Einschätzung der Resttragfähigkeit, Beratung über das taktische Vorgehen bei Ortungs-, Rettungs- und Abstützaufgaben und durch die Erkennung möglicher Gefährdungspotentiale für die Einsatzkräfte. Weiterhin können sie z.B. die Lage möglicher Verschütteter anhand der Schadensstruktur ermitteln.

Die Tätigkeit des Baufachberaters (BFB) ist in der vfdb Richtlinie 03-01 "Maßnahmen der Feuerwehr und anderer Hilfsorganisationen nach Gebäudeeinstürzen" geregelt.

Voraussetzungen:
Baufachberater des THW verfügen eine berufliche Qualifikation als Meister, Techniker oder Ingenieur im Bau-Hauptgewerbe, mindestens über eine Ausbildung zum Unterführer, einen Lehrgang für Baufachberater an einer Bundesschule des THW und über entsprechende Zusatzlehrgänge.

Aufgaben des Baufachberaters:

  • Einschätzung der Schadensstrukturen
  • Einschätzung der Resttragfähigkeit
  • Beratung beim taktischen Vorgehen bei Ortungs-, Rettung- und Abstützaufgaben
  • Festlegung von Gefahrenbereichen und "No-Go-Areas"
  • Überwachung der Schadens- und Gebäudestrukturen
  • Beratung über die Einsatzmöglichkeiten von THW-spezifischem Gerät wie EGS (EinsatzGerüstSystem) und ASH (AbstützSystemHolz)
  • Beratung über die Einsatzmöglichkeiten von THW-fremden Gerät und Maschinen


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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